040 – 41 12 52 51 kontakt@schattschneider-lingerie.de Mo - Do: 9 - 17 Uhr, Fr: 9 - 14 Uhr

Bestellung per Rezept

Rezept einlösen – wir übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse.

  1. Füllen Sie ihren Warenkorb mit ausgewählten Produkten.
  2. Beim Bezahlvorgang werden Sie gefragt, wie Sie bezahlen möchten. Wählen Sie hier “Zahlen per Rezept GKV”. Nach Abschluss ihres Bestellvorgangs erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung in der alle noch folgenden Schritte erläutert werden.
  3. Fotografieren Sie ganz bequem Ihr Rezept und laden es hier als Datei hoch.
  4. Mit diesem Rezeptfoto beantragen wir bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung, sofern dies von Ihrer Krankenkasse bedingt wird. Nach Eingang der Genehmigung ihrer Krankenkasse erhalten Sie von uns per Mail ein Angebot. Diesem Angebot stimmen Sie dann bitte per Mail zu oder treten von dem Auftrag zurück. Sollten wir innerhalb von 3 Werktagen keine Antwort von Ihnen erhalten, erlauben wir uns, den Auftrag zu stornieren.
  5. Stimmen Sie dem Angebot zu so werden Ihnen Ihre bestellten Produkte von uns direkt nach Auftragseingang zugeschickt.

Bitte beachten: Rezepte sind grundsätzlich nur 28 Tage ab Verordnungsdatum gültig.


Was Sie von uns mit der Lieferung erhalten

  • Ihrem Paket liegt ein Freiumschlag und eine Kundenerklärung bei. Bitte unterzeichnen Sie sowohl diese Kundenerklärung als auch ihr Originalrezept umseitig unter  “Unterschrift des Empfängers” und senden uns diese beiden Originale mit dem dafür vorgesehenen Freiumschlag zu.

    • Zuzahlungsrechnung über den gesetzlichen und wirtschaftlichen Anteil.* Diesen Betrag überweisen Sie bitte innerhalb der nächsten 14 Tage an die auf dem Rechnungsbogen aufgeführte Bankverbindung.

    • Gutschein: dieser Gutschein ist NICHT mit dieser Zuzahlungsrechnung zu verrechnen, sondern nur für zukünftige Einkäufe vorgesehen.
    • Sobald Ihr Rezept uns dann auch postalisch erreicht, übernehmen wir als von Ihnen beauftragtes Sanitätshaus für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Privatrezepte reichen Sie, wie gewohnt, selbst bei Ihrer Krankenversicherung ein.

    *Gesetzliche Zuzahlung & wirtschaftliche Aufzahlung

    Gesetzliche Zuzahlung: Sie zahlen für das Produkt Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 10% des Produktpreises – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein entfällt diese Gebühr.

    Ist das Produkt Ihrer Wahl hochwertiger als die Bezuschussung Ihrer Krankenkasse so fällt eine wirtschaftliche Aufzahlung an, welche wir Ihnen als wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung stellen. Die Höhe der wirtschaftlichen Aufzahlung (Qualitätsaufschlag) ist abhängig von der Bezuschussung Ihrer Krankenkasse. Aus verwaltungstechnischen Gründen behalten wir uns bei einzelnen Produktgruppen vor, einen gemittelten Pauschalbetrag als Qualitätsaufschlag in Rechnung zu stellen.

    Sofern Sie dem Kostenvoranschlag zugestimmt und uns das Kassen-Rezept nicht innerhalb von 14 Tagen nach online erfolgter Bestellung postalisch zugesendet haben, stellen wir Ihnen den gesamten Kaufpreis für den/die bestellen Artikel in Rechnung.

    Wir sind für Sie da

    Ob telefonisch, via E-Mail oder bei einer persönlichen Beratung in unserem Geschäft!

    Tel: 040 - 41 12 52 51

    oder